Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Wohnraummietrecht

Ihr Experte für Wohnungsmietrecht

Wohnraum unterliegt in Deutschland einem großen Schutz. Daher müssen sich Vermieter bei der Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Kündigung an genaue Vorschriften halten. Ich prüfe gerne, welche Forderungen eines Vermieters berechtigt sind.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 10 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin, wenn es um Mietwohnungen geht.

Sie sind nicht sicher, wie Sie auf eine Kündigung, eine Nebenkostenabrechnung oder eine Mieterhöhung reagieren sollen? Wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen gerne.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Sofern Mieter den vertraglichen Pflichten nachkommen, also regelmäßig die Miete bezahlen und sich an die Hausordnung halten, haben Vermieter wenig Chancen, den Wohnraum zu kündigen. Meist ist dies nur bei nachgewiesenem Eigenbedarf der Fall. Mieter müssen letztendlich eine Wohnung nur räumen, wenn der Vermieter die Räumung über eine Klage erwirkt. Selbst bei berechtigtem Eigenbedarf kann eine unzumutbare Härte den Mieter vor der Räumung bewahren.

Auch Vermieter sind verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Sie müssen beispielsweise Mängel am Wohnraum beseitigen, ansonsten haben Mieter das Recht, die Miete zu kürzen. Außerdem dürfen Vermieter die Miete nur nach bestimmten Regeln erhöhen. Manche Mieterhöhung bedeutet allerdings, dass Mieter sich die Wohnung nicht mehr leisten können. Besonders nach einer Modernisierung sind die erhöhten Mieten oft horrend hoch.

Aber selbst wenn die Erhöhung berechtigt ist, kann sie im Einzelfall abgewendet werden, da das Gesetz auch hier Härtefallregelungen vorsieht. Eine extrem lange Mietzeit und wirtschaftliche Not eines Mieters können eine Mieterhöhung zumindest erschweren.

Ein großer Streitpunkt sind die Betriebskostenabrechnungen. Mieter müssen nur die Kosten übernehmen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Außerdem sind verschiedene Regelungen zu beachten. Vermieter dürfen beispielsweise keine Erhaltungsaufwendungen auf Mieter abwälzen. Verwaltungskosten, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefonkosten des Vermieters müssen Mieter nicht übernehmen.

Was zu beachten ist