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Arbeitszeugnis

Das Recht auf ein gutes Zeugnis

Genau genommen gibt es kein Recht auf ein gutes Zeugnis, es ist lediglich verboten, ein schlechtes Zeugnis auszustellen. Der Arbeitgeber soll ein wohlwollendes Zeugnis erstellen, ohne ausgesuchte (mitunter ungünstige) Eigenschaften des Mitarbeiters zu überbetonen. Er soll ein ausgewogenes Zeugnis erstsellen, dass dem Mitarbeiter den weiteren Lebensweg nicht offensichtlich verstellt. Dabei muss er immer bei der Wahrheit bleiben.
In der Praxis besteht eher das Problem zu erkennen, wie ein Arbeitszeugnis zu interpretieren ist.
Je nach Arbeitsbereich gibt es bestimmte Üblichkeiten oder Themenkreise, die in einem Zeugnis in einer bestimmten Weise genannt werden sollten. Werden diese Themenkreise nicht aussreichend, gar nicht oder im Text zu spät erwähnt, sagt das mitunter mehr über einen Mitarbeiter als die tatsächlich aufgezählten Fakten.

Auch z.B. überzogen positiv bewertete nebensächliche Eigenschaften zeigen, dass die weniger dargestellten Hauptfaktoren bei einem Mitarbeiter geringer ausgeprägt waren, er mithin nicht die Hauptanforderungen im gewünschen Maß erfüllte.

Als erfahrener Anwalt weiß ich, auf welche Formulierungen zu achten ist oder welche jeweiligen Themenkreise für ein gutes Zeugnis unverzichtbar sind.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate und helfe Ihnen in Berlin, wenn es um das Arbeitszeugnis geht

Sie haben ein Zeugnis erhalten und wissen nicht, wie es zu verstehen ist? Ich helfe Ihnen gerne.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die Formulierung “Der Arbeitnehmer hat die ihm über­tragenen Aufgaben … erledigt” steht in fast jedem Zeugnis. Die Worte zwischen Aufgaben und erledigt sind ausschlaggebend. Steht dort:
  • Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit haben Sie ein Sehr gut erhalten
  • Stets zu unserer vollen Zufriedenheit ist bereits nur ein Gut
  • Zu unserer vollen Zufriedenheit ist eine 2 bis 3, also ein gutes Befriedigend
  • Stets zu unserer Zufriedenheit ist ein Befriedigend

Diese Bewertungen müssen sie akzeptieren. Ein Zeugnis in dem Ihnen

  • Zu unserer Zufriedenheit (Ausreichend)
  • Insgesamt / im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit (Mangelhaft)

bescheinigt wird, müssen Sie nicht hinnehmen.

Sätze wie “Hat sich bemüht”, “Hat zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht” oder “Führte die über­tragenden Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch” heißen nichts anderes, als dass Sie in den Augen des Arbeitgebers völlig ungeeignet waren. Das braucht sich niemand gefallen zu lassen.

Vorsicht ist auch bei manchen Floskeln angebracht. Wenn Ihnen
“Verständnis für ihre Arbeit” bescheinigt wird, heißt dies, dass die faul waren. Das Wort “Mühe” deutet an, das sie sich erfolglos bemühten. Auch “pflicht­bewusst und ordnungs­gemäß” ist als Kritik zu verstehen, denn Sie zeigten kein Eigeninteresse.

“Einem verständ­nisvollen Vorgesetzten” fehlte es an Autorität und wer “mit Erfolg delegierte” drückte sich vor der Arbeit. Es ist auch kein Grund mit Stolz zur Kenntnis zu nehmen, dass man “ Mit Fleiß, Ehrlich­keit und Pünkt­lich­keit an seine Aufgaben ging”, denn es fehlte dann wohl am Fachwissen.

“Der Arbeitnehmer trat sowohl inner­halb als auch außer­halb unseres Unter­nehmens engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein” ist ein versteckter Hinweis auf eine Tätigkeit im Betriebsrat oder in der Gewerk­schaft.

Tödlich ist der Satz “Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.”, denn er bedeutet, dass Sie gestohlen haben oder einen anderen schweren Fehler begingen.

Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis mit großem Fachwissen und setze mich falls nötig mit dem Arbeitgeber auseinander, um unzulässige Formulierungen streichen zu lassen.