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Abmahnung

Abmahnung erhalten – nehmen Sie dies nicht einfach hin

Als erfahrener Anwalt weiß ich, dass die Abmahnung oft der erste Schritt ist, um eine Kündigung vorzubereiten. Nehmen Sie diese also nicht auf die leichte Schulter. Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen diese aus der Personalakte zu löschen.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate und helfe Ihnen in Berlin, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

Sie wurden abgemahnt und sich sich keiner Schuld bewusst. Wenden Sie sich an mich.

Ich bin in Berlin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Eine Abmahnung enthält grundsätzlich den Hinweis, dass Sie Ihr Verhalten ändern sollen. Außerdem muss darin stehen, dass eine Kündigung droht, wenn Sie sich nicht daran halten. Es handelt sich also um eine ernst zunehmende Verwarnung und kann Basis für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein. Eine Ermahnung wirft Ihnen ebenfalls ein Fehlverhalten vor, droht aber nicht mit Konsequenzen.

Oft erwartet der Arbeitgeber, dass Sie die Abmahnung unterschreiben. Dies sollten Sie besser nicht machen, denn je nach Formulierung geben Sie mit Ihrer Unterschrift ihr Fehlverhalten zu. Das macht es schwer, dieses im Falle einer Kündigung zu bestreiten.

Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen und können verlangen, dass diese aus der Personalakte entfernt wird. Sofern der Arbeitgeber dazu nicht bereit ist, können Sie dies sogar einklagen. Allerdings müssen Sie beweisen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte. Auch erschüttert eine Klage das Vertrauensverhältnis.

Sie können sich an den Betriebsrat wenden und diesen Bitten, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Ferner haben Sie die Möglichkeit eine Gegendarstellung, bei deren Formulierung ich Ihnen gerne helfe, zu verfassen und diese der Personalakte zuzufügen.

Was zu beachten ist