Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Wieso ich mich um die Deckungszusagen kümmere

Viele meiner Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung ohne den Leistungsumfang zu kennen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die meisten Gesellschaften ihre Kunden bei Anfragen an eine Hotline verweisen. Dort bekommen sie einen rechtlichen Rat aber in der Regel keine Deckungszusage. Der Rat stammt zwar meist von einem Juristen. aber da in diesem Rahmen die Sachlage kaum in der Tiefe geklärt werden kann, ist er in der Regel nicht genau auf den vorliegenden Fall zugeschnitten.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 10 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Ich höre Ihnen immer aufmerksam zu, um Ihren Fall optimal zu bearbeiten
  • Kompetente und persönliche Beratung – auch online.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich prüfe für Sie den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung

Mein Service umfasst auch die Klärung Ihres Versicherungsschutzes.

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die Rechtsschutzversicherung deckt nie alle Bereich des Rechts ab. Scheidungen, Sorgerechtsfragen oder Unterhaltsansprüche sind in der Regel nicht versichert. Familienrechtsschutz heißt nicht, dass die Versicherung Streitigkeiten abdeckt, die sich aus dem Familienrecht ergeben. Es handelt sich um eine Ausweitung eines Vertrages auf alle Familienmitglieder.

Der Verkehrsrechtsschutz deckt juristische Auseinandersetzungen, die sich aus dem Verkehrsrecht ergeben, ab. Der Privatrechtsschutz umfasst je nach vereinbarten Leistungen das Vertrags- und Sachenrecht sowie den Schadenersatz-, Arbeits-, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz. Mietstreitigkeiten sind über einen Mietrechtsschutz abgedeckt.

Ob eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, hängt nicht nur vom Leistungsumfang ab. Wer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Tat begeht, muss damit rechnen, dass er seine Ansprüche gegen die Versicherung verliert. Aus diesem Grund erfolgt die Deckungszusage erst, nachdem der Gesellschaft eine genaue Schilderung des Sach- und Streitstands bekannt ist.

Auch müssen Versicherungen für keine Streitigkeiten aufkommen, bei denen es eindeutig keine Erfolgsaussichten gibt.

Hinzukommt, dass Versicherungen bei einer Anfrage durch den Mandanten diesen gerne an Anwälte verweisen, mit denen sie Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Es besteht die Gefahr, dass die Anwälte mehr das Interesse der Versicherung Kosten zu sparen im Auge haben, als das Wohl des Mandanten.

Was zu beachten ist