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Kündigung und Räumungsklage

So wehren Sie sich gegen Wohnraumkündigung und Räumungsklage

Ich kenne aus meiner beruflichen Praxis zahlreiche Fälle, in denen einen Wohnraumkündigung nicht möglich war. Auch bei eine Räumungsklage konnte ich schon oft helfen, denn der Wohnraum steht unter einem besonderem Schutz des Gesetzes.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 10 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate und vertrete Sie in Berlin wenn Wohnraumverlust droht

Wenden Sie sich an mich, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ich prüfe ob diese rechtmäßig ist und setze alles daran, dass Sie in der Wohnung bleiben dürfen.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Formen und Fristen

Viele Wohnraumkündigung seitens des Vermieters scheitern, weil das Kündigungsschreiben nicht von allen Personen unterzeichnet wurden, die dazu verpflichtet sind. Oft fehlen auch Begründungen, denn Vermieter dürfen einen Wohnraum lediglich kündigen, wenn es ein berechtigtes Interesse vorliegt. Sie müssen die Gründe nachvollziehbar darlegen und diese müssen auch noch bestehen, wenn die Kündigungsfrist verstrichen ist.

Wenig bekannt ist, dass auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag schriftlich gekündigt werden muss. Gerne prüf ich das Kündigungsschreiben, ob es im Hinblick auf die Form oder die Fristen juristisch unwirksam ist.

Vorgehen gegen eine Kündigung

Als Mieter haben Sie bei einer Kündigung durch Vermieter gemäß § 574 Abs. 1 BGB das Recht auf Widerspruch. Dieser hat natürlich nur Erfolg, wenn die Kündigung unberechtigt ist. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen. Ein Mietrückstand entfällt beispielsweise als Kündigungsgrund, wenn Sie diesen ausgleichen. Außerdem muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen, bevor ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen eine Kündigung rechtfertigt.

Selbst bei einer berechtigten Kündigung müssen Sie nicht unbedingt ausziehen. Wenn der Auszug eine besondere Härte darstellt, kann dies dazu berechtigen, dass Sie noch lange in der Wohnung verbleiben dürfen.

Was zu beachten ist