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Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht erlaubt große Vertragsfreiheit

Für geschäftlich genutzte Räume besteht kein besonderer gesetzlicher Schutz. Mieter wie Vermieter können die Verträge frei vereinbaren. Als Anwalt prüfe ich gerne, welche rechtlichen Auswirkungen der Vertrag hat. Auch helfe ich bei der korrekten Formulierung.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

  • Über 10 Jahre Berufserfahrung, kein Problem ist mir fremd.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.