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Verkehrstrafrecht

Ich helfe bei Straftaten im Straßenverkehr

Jeder Autofahrer kann in die unangenehme Situation kommen, dass ihm einen Straftat zur Last gelegt wird. Meist handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung. Vielleicht haben Sie sich aber auch zu einer Beleidigung hinreißen lassen. Gut wenn ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite ist.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate & vertrete Sie in Berlin im Verkehrsstrafrecht

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen. Wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen gerne.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen reinen Verkehrsstraftaten wie Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen oder Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten und Straftaten, die auch in einem anderen Zusammenhang stehen können. Zu Letzteren gehören Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

Sie machen sich unter Umständen auch strafbar, wenn kein Schaden entsteht, beispielsweise wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen oder bei Kennzeichenmissbrauch beziehungsweise Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz. Sogar als Zeuge ist eine Verkehrsstraftat denkbar, wenn Sie beispielsweise Verletzten nicht helfen oder den Unfallort verlassen, ohne Ihre Personalien zu hinterlassen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist grundsätzlich mit der Gefahr verbunden, eine Straftat zu begehen. Oft reichen eine kleine Unaufmerksamkeit oder schlicht Unkenntnis aus, um mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Kleinere Verstöße werden meist als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie bekommen ein Bußgeld auferlegt und eventuell ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Auch bei Verkehrsstraftaten muss kein langwieriges Strafverfahren stattfinden. Meist bekommen Sie einen Strafbefehl zugestellt. Wenn Sie diesen akzeptieren, findet kein Verfahren statt.

Jeder Widerspruch, egal ob gegen ein Bußgeld oder einen Strafbefehl kann zu einer milderen oder höheren Strafe führen. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren kann zu einem Strafverfahren werden. Lassen Sie sich daher vor einem Widerspruch anwaltlich beraten.

Was zu beachten ist