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Pflicht zur Renovierung

Farbdosen und Pinsel

Mieter müssen unrenovierten Zustand bei Übernahme beweisen

Üblicherweise Pflicht regeln Klauseln im Mietvertrag, dass Mieter zu den Renovierungsarbeiten verpflichtet sind. Drei Grundsatzentscheidungen des BGH aus dem Jahr 2015, führten zur Unwirksamkeit vieler Klauseln, mit der Folge, dass viele Vermieter wieder für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung verantwortlich sind. Während starre Fristen im Mietvertrag oder eine generell Pflicht zur Renovierung beim Auszug eindeutig zur Unwirksamkeit führen, sieht es mit einer anderen Regelung, der ich als Anwalt in der Praxis häufig begegnet anders aus. Die Vorstellung, dass ein Mieter, der eine Wohnung nicht in einem frisch renoviertem Zustand übernimmt von der Pflicht zur Renovierung befreit ist, erweist sich oft als falsch.

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Ich berate Sie zur Renovoerungspflicht

Ich prüfe den Mietvertrag und den Sachverhalt um Sie über die tatsächlich bestehe den Pflichten aufzuklären.

Mein Rat als Anwalt

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die übliche Praxis bei der Wohnungsübernahme ist problematisch

Häufig sind Vor- und Nachmieter einig, dass der neue Mieter die Wohnung renoviert. Diese Vereinbarung segnen Vermieter gerne ab, denn sie haben wenig Lust sich in dieser Hinsicht einzumischen. Problematisch wird die Praxis, wenn es beim nächsten Mietwechsel zu keiner Einigung der Mieter kommt. Der neue Mieter besteht auf einem ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung, der bisherige weigert sich, diese zu renovieren. Der aktuelle Mieter beruft sich auf die Tatsache, dass er eine nicht renovierte Wohnung übernommen hat. Die Vereinbarung, dass er den Vormieter aus der Renovierungspflicht entlassen hat, ist dabei unerheblich. Eine Vereinbarung zwischen Mietern entbindet den Vermieter nicht von seinen Pflichten.

Sorgen Sie für klare Verhältnisse

Als Mieter sind Sie, sofern es eine gültige Klausel im Mietvertrag gibt, in der Pflicht zu renovieren. Sie müssen beweisen, dass die Wohnung bei Bezug nicht renoviert war. Das bestätigt der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH vom 30.01.2024, Az. VIII ZB 43/23 ). Ich rate daher zu einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vormieter.

Vermietern rate ich aber, diese Praxis mit Vorsicht zu handhaben, denn daraus kann sich eine über Jahre andauernde Pflicht zur Renovierung ergeben. Es ist daher nicht klug, einem Mieter beim Auszug die Pflicht zur Renovierung zu erlassen in der Hoffnung, dass der nächste Mieter freiwillig renoviert.

Was zu beachten ist

Gegenleistung, um die Renovierungspflicht zu erhalten

Die Problematik, dass ein Vermieter für die gesamte Dauer eines Mietverhältnisses für alle Schönheitsreparaturen zuständig ist besteht nur, wenn der Mieter ohne Gegenleistung in die nicht renovierte Wohnung einzieht. Wenn der Vermieter ihm beispielsweise eine Monatsmiete erlässt, damit er Mieter renovieren kann, hat er eine Gegenleistung erbracht. Ob diese ausreicht hängt vom Zustand der Wohnung und der Miethöhe ab.