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Abmahnung

Abmahnung erhalten – nehmen Sie dies nicht einfach hin

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Sie gilt häufig als Vorstufe zur Kündigung und kann erhebliche Auswirkungen auf das weitere Arbeitsverhältnis haben. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig oder muss widerspruchslos hingenommen werden. Arbeitnehmer haben mehrere Optionen, um gegen eine Abmahnung vorzugehen oder deren Folgen zu begrenzen.

Im Folgenden stelle ich fünf zentrale Möglichkeiten vor, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können – und wann welches Vorgehen sinnvoll ist.

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Sie wurden abgemahnt und sich sich keiner Schuld bewusst. Wenden Sie sich an mich.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

1. Abmahnung rechtlich prüfen lassen

Der erste und wichtigste Schritt ist die juristische Überprüfung der Abmahnung. Viele Abmahnungen sind fehlerhaft oder sogar unwirksam.

Eine Abmahnung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie:

  • ein konkretes Fehlverhalten beschreibt (Datum, Uhrzeit, Situation),
  • das Verhalten als Pflichtverletzung einordnet,
  • den Arbeitnehmer zur zukünftigen Vertragstreue auffordert und
  • eine arbeitsrechtliche Konsequenz (z. B. Kündigung) für den Wiederholungsfall androht.

Fehlt einer dieser Punkte oder ist der Vorwurf unzutreffend, kann die Abmahnung angreifbar sein. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann klären, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.

Tipp: Lassen Sie die Abmahnung auch dann prüfen, wenn die Vorwürfe gegen Sie auf Tatsachen beruhen.

2. Gegendarstellung zur Personalakte einreichen

Auch wenn eine Abmahnung nicht sofort entfernt wird, haben Arbeitnehmer das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen. Diese wird zur Personalakte genommen und bleibt dauerhaft mit der Abmahnung verbunden.

Eine Gegendarstellung ist sinnvoll, wenn:

  • der Sachverhalt aus Ihrer Sicht falsch dargestellt wird,
  • entlastende Umstände nicht berücksichtigt wurden,
  • Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme vorliegen.

Wichtig ist ein sachlicher, ruhiger Ton. Emotionale Vorwürfe oder Schuldzuweisungen können sich negativ auswirken. Die Gegendarstellung dient vor allem dazu, Ihre Sicht der Dinge zu dokumentieren – insbesondere für spätere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Da die Gegendarstellung dazu dient einen Sachverhalt richtig zu stellen, ist eine sachliche Darstellung der Situation, die zur Abmahnung führte extrem wichtig. Ich helfe Ihnen gerne einen fundierten Text frei von Emotionen zu verfassen.

3. Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen

Ist die Abmahnung unberechtigt oder formell fehlerhaft, kann die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Weigert sich der Arbeitgeber, bleibt der Weg über das Arbeitsgericht.

Typische Gründe für eine erfolgreiche Entfernung sind:

  • unzutreffende oder nicht beweisbare Vorwürfe,
  • unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers,
  • fehlende Abmahnungsfunktion (z. B. keine Kündigungsandrohung),
  • veraltete Abmahnungen ohne weitere Vorfälle.

Gerade bei mehreren Abmahnungen kann es entscheidend sein, frühzeitig gegen unzulässige Einträge vorzugehen, um eine spätere Kündigung zu verhindern.

4. Abwarten und Verhalten anpassen

Nicht in jedem Fall ist ein sofortiges rechtliches Vorgehen sinnvoll. Bei einer berechtigten oder zumindest nachvollziehbaren Abmahnung kann es taktisch klug sein, diese zunächst hinzunehmen und das beanstandete Verhalten künftig zu vermeiden.
Abmahnungen verlieren mit der Zeit an Bedeutung, insbesondere wenn:

  • über einen längeren Zeitraum keine weiteren Pflichtverletzungen auftreten,
  • der Arbeitnehmer sich beanstandungsfrei verhält,
  • die Abmahnung nicht erneut herangezogen wird.

In solchen Fällen kann später unter Umständen trotzdem eine Entfernung aus der Personalakte verlangt werden, da die Abmahnung ihre Warnfunktion erfüllt hat.

5. Strategische Vorbereitung auf weitere Schritte des Arbeitgebers

Eine Abmahnung ist häufig ein Warnsignal. Selbst wenn man sie nicht unmittelbar angreift, sollte man sich strategisch vorbereiten.
Dazu gehören:

  • Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Gespräche,
  • Sicherung von E-Mails, Zeugen oder Arbeitsnachweisen,
  • rechtliche Beratung zur weiteren Vorgehensweise,
  • Prüfung alternativer Optionen (z. B. interner Stellenwechsel, Aufhebungsvertrag).

Wer vorbereitet ist, kann im Fall einer weiteren Abmahnung oder Kündigung deutlich besser reagieren und seine Rechte effektiv durchsetzen.

Was zu beachten ist

Abmahnung nicht ignorieren, aber klug reagieren

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist ernst zu nehmen – aber sie ist kein Urteil ohne Gegenwehr. Arbeitnehmer haben mehrere rechtliche und taktische Möglichkeiten, um sich zu schützen, ihre Position zu stärken und langfristige Nachteile zu vermeiden.

Welche Option die richtige ist, hängt immer vom Einzelfall ab: vom Inhalt der Abmahnung, vom bisherigen Arbeitsverhältnis und von den persönlichen Zielen des Arbeitnehmers. Eine frühzeitige, fundierte Beratung kann dabei entscheidend sein.

Wie viele Abmahnungen sind für eine Kündigung erforderlich?

Es gibt keine feste Zahl.
Je nach Schwere der Abmahnung genügt eine, so dass beim zweiten Anlass eine Kündigung gerechtfertigt sein kann.

Bei leichteren Anlässen für eine Abmahnung kann es erforderlich sein, dass zwei Abmahnungen vorliegen müssen, damit eine Kündigung beim dritten Anlass gerechtfertigt ist.

In jedem Fall müssen die Abmahnungen jedoch einschlägig sein.
Das bedeutet, dass eine Abmahnung wegen einem einmaligen Zuspätkommens und eine Abmahnung wegen fehlender Schutzausrüstung bei der Arbeit nicht zu einer Kündigung führen können, wenn im dritten Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung zu spät abgegeben wurde.

Es muss sich immer um ähnliche abgemahnte Situationen handeln.