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Die außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist selten gerechtfertigt

Lassen Sie die Kündigung und den Kündigungsgrund prüfen. In der Regel ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn zuvor eine Abmahnung erfolgt ist. Viele Arbeitgeber sprechen dirket eine Kündigung aus, statt zuvor eine unerlaubte Handlung abzumahnen.

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Die wichtigsten Informationen zur Arbeitsplatzkündigung

Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung

Damit eine fristlose Kündigung rechtlich Bestand hat, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Schwerwiegender Kündigungsgrund

Es muss ein besonders schwerer Pflichtverstoß vorliegen. Bagatellen oder einmalige kleinere Fehler reichen nicht aus. Das Fehlverhalten muss das Vertrauensverhältnis massiv zerstören.

2. Interessenabwägung

Selbst bei einem schweren Vorwurf muss geprüft werden, ob die Interessen des Arbeitgebers tatsächlich überwiegen. Dabei spielen Faktoren wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, bisheriges Verhalten und persönliche Umstände eine große Rolle.

3. Verhältnismäßigkeit

Die fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. In vielen Fällen wäre zunächst eine Abmahnung erforderlich.

4. Zwei-Wochen-Frist

Der Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen. Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung unwirksam.

5. Schriftform

Wie jede Kündigung muss auch die fristlose Kündigung schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail sind unwirksam.

Typische Gründe für eine fristlose Kündigung

In der Praxis werden fristlose Kündigungen häufig ausgesprochen wegen:

  • Diebstahls oder Unterschlagung
  • Arbeitszeitbetrugs
  • Tätlichkeiten oder schweren Beleidigungen
  • massiver Arbeitsverweigerung
  • grober Verstöße gegen Loyalitäts- oder Verschwiegenheitspflichten
  • unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Doch selbst bei diesen Vorwürfen ist eine fristlose Kündigung nicht automatisch wirksam. Die Gerichte prüfen jeden Einzelfall sehr genau.

Abmahnung vor fristloser Kündigung – notwendig oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen zulässig. In vielen Fällen hätte der Arbeitgeber zunächst abmahnen müssen, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

Fehlt eine erforderliche Abmahnung, ist die fristlose Kündigung häufig unwirksam. Genau hier liegt einer der häufigsten Angriffspunkte in Kündigungsschutzverfahren.

Folgen einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer

Die Auswirkungen einer fristlosen Kündigung sind gravierend:

  • sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes
  • in der Regel Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • erhebliche Nachteile im beruflichen Lebenslauf
  • erschwerte Chancen bei Bewerbungen

Gerade wegen dieser weitreichenden Folgen prüfen Arbeitsgerichte fristlose Kündigungen besonders streng zugunsten der Arbeitnehmer.

Abfindung trotz fristloser Kündigung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nach einer fristlosen Kündigung keine Abfindung möglich ist. Das ist ein Irrtum. Zwar gibt es keinen automatischen Anspruch, doch in der Praxis enden viele Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung vorsieht. Arbeitgeber sind oft daran interessiert, das Prozessrisiko zu minimieren und einen Imageschaden zu vermeiden.

Besonderheiten bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, etwa bei:

  • ausbleibender Gehaltszahlung
  • schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • massiver Gesundheitsgefährdung

Auch hier gelten hohe Anforderungen. In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich, um rechtssicher zu kündigen.

Fristlose Kündigung fast immer überprüfen lassen

Die fristlose Kündigung ist rechtlich die Ausnahme, nicht die Regel. Arbeitgeber greifen häufig zu schnell zu diesem Mittel – mit dem Ergebnis, dass die Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat. Für Arbeitnehmer gilt daher: Eine fristlose Kündigung sollte niemals ungeprüft hingenommen werden. Wer schnell handelt, Fristen einhält und fachkundigen Rat einholt, hat gute Chancen, die Kündigung abzuwehren, in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln oder zumindest eine Abfindung zu erzielen.