Die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, auch als ordentliche Kündigung bezeichnet, ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung bestimmter Fristen ordentlich kündigen. Dennoch ist die fristgerechte Kündigung rechtlich komplex und an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Fehler bei Fristen, Form oder Begründung führen in der Praxis häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen genau zu kennen.
Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.
Ich berate und vertrete Sie in Berlin nach einer Kündigung
Wenden Sie sich an mich, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat.
Ich bin an Ihrer Seite
Bei einer fristgerechten Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Während dieser Zeit besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort, mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten. Die fristgerechte Kündigung unterscheidet sich damit klar von der fristlosen Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird.
Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall im Arbeitsrecht und kommt sowohl bei Eigenkündigungen als auch bei arbeitgeberseitigen Kündigungen zum Einsatz.
Die maßgeblichen Kündigungsfristen ergeben sich aus:
Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Diese Fristen gelten jeweils zum Monatsende. Abweichende Regelungen sind möglich, dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unangemessen benachteiligen.
Damit eine fristgerechte Kündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Schriftform
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind unwirksam.
2. Einhaltung der Kündigungsfrist
Die korrekte Frist muss exakt eingehalten werden. Schon kleine Berechnungsfehler können die Kündigung unwirksam machen.
3. Kündigungsgrund bei Kündigungsschutz
Greift das Kündigungsschutzgesetz, benötigt der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund.
Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn:
Etwa bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit oder langanhaltender Krankheit. Es liegt keine Absicht seitens des Arbeitnehmers vor, seine weitere Beschäftigung ist trotzdem nicht zumutbar
Bei schuldhaftem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich. Der Arbeitgeber hat einen Fehler begangen, er kann diesen künftig vermeiden
Bei wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, etwa Stellenabbau oder Umstrukturierung. Zusätzlich muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden.
Ohne einen dieser Gründe ist die fristgerechte Kündigung trotz Einhaltung der Frist unwirksam.
Bestimmte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der eine fristgerechte Kündigung erheblich erschwert oder sogar ausschließt. Dazu gehören unter anderem:
In diesen Fällen ist häufig die Zustimmung einer Behörde erforderlich oder eine Kündigung nur in Ausnahmefällen zulässig.
Während der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Das bedeutet:
Auch gegen eine fristgerechte Kündigung kann Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob:
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht auch bei der fristgerechten Kündigung nicht. Dennoch werden Abfindungen in der Praxis häufig gezahlt, insbesondere:
Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab.
Die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirkt auf den ersten Blick unkompliziert, ist rechtlich jedoch anspruchsvoll. Fehler bei Fristen, Form oder Kündigungsgrund sind häufig und machen viele Kündigungen angreifbar. Arbeitnehmer sollten eine fristgerechte Kündigung daher nicht vorschnell akzeptieren, sondern rechtlich prüfen lassen. Wer Fristen wahrt und seine Rechte kennt, kann entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sichern oder zumindest eine faire Lösung, etwa in Form einer Abfindung, erreichen.