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Die ordentliche Kündigung

Kündigung

Fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, auch als ordentliche Kündigung bezeichnet, ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung bestimmter Fristen ordentlich kündigen. Dennoch ist die fristgerechte Kündigung rechtlich komplex und an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Fehler bei Fristen, Form oder Begründung führen in der Praxis häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Grundlagen genau zu kennen.

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Die wichtigsten Informationen zur Arbeitsplatzkündigung

Was bedeutet eine fristgerechte Kündigung?

Bei einer fristgerechten Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Während dieser Zeit besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort, mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten. Die fristgerechte Kündigung unterscheidet sich damit klar von der fristlosen Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird.

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall im Arbeitsrecht und kommt sowohl bei Eigenkündigungen als auch bei arbeitgeberseitigen Kündigungen zum Einsatz.

Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen

Die maßgeblichen Kündigungsfristen ergeben sich aus:

  • dem Arbeitsvertrag,
  • einem anwendbaren Tarifvertrag oder
  • den gesetzlichen Regelungen des § 622 BGB.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Kündigungsfrist für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • bis 2 Jahre: 4 Wochen
  • ab 2 Jahren: 1 Monat
  • ab 5 Jahren: 2 Monate
  • ab 8 Jahren: 3 Monate
  • ab 10 Jahren: 4 Monate
  • ab 12 Jahren: 5 Monate
  • ab 15 Jahren: 6 Monate
  • ab 20 Jahren: 7 Monate

Diese Fristen gelten jeweils zum Monatsende. Abweichende Regelungen sind möglich, dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unangemessen benachteiligen.

Voraussetzungen für eine wirksame fristgerechte Kündigung

Damit eine fristgerechte Kündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind unwirksam.

2. Einhaltung der Kündigungsfrist

Die korrekte Frist muss exakt eingehalten werden. Schon kleine Berechnungsfehler können die Kündigung unwirksam machen.

3. Kündigungsgrund bei Kündigungsschutz

Greift das Kündigungsschutzgesetz, benötigt der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund.

Kündigungsschutz bei fristgerechter Kündigung

Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
  • der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Es muss ein rechtlich anerkannter Grund vorliegen

Personenbedingte Kündigung

Etwa bei dauerhafter Leistungsunfähigkeit oder langanhaltender Krankheit. Es liegt keine Absicht seitens des Arbeitnehmers vor, seine weitere Beschäftigung ist trotzdem nicht zumutbar

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei schuldhaftem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich. Der Arbeitgeber hat einen Fehler begangen, er kann diesen künftig vermeiden

Betriebsbedingte Kündigung

Bei wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, etwa Stellenabbau oder Umstrukturierung. Zusätzlich muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden.

Ohne einen dieser Gründe ist die fristgerechte Kündigung trotz Einhaltung der Frist unwirksam.

Besondere Kündigungsschutzrechte

Bestimmte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der eine fristgerechte Kündigung erheblich erschwert oder sogar ausschließt. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwangere
  • schwerbehinderte Menschen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in Elternzeit

In diesen Fällen ist häufig die Zustimmung einer Behörde erforderlich oder eine Kündigung nur in Ausnahmefällen zulässig.

Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Das bedeutet:

  • Der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf Gehalt.
  • Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichten oder freistellen.
  • Urlaubsansprüche können gewährt oder angerechnet werden.
  • Eine einseitige Verkürzung der Kündigungsfrist ist nicht zulässig, es sei denn, beide Seiten einigen sich auf einen Aufhebungsvertrag.

Kündigungsschutzklage bei fristgerechter Kündigung

Auch gegen eine fristgerechte Kündigung kann Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob:

  • die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wurde,
  • die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und
  • ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt.
  • Viele fristgerechte Kündigungen scheitern an formalen Fehlern oder einer fehlerhaften Sozialauswahl.

Abfindung bei fristgerechter Kündigung

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht auch bei der fristgerechten Kündigung nicht. Dennoch werden Abfindungen in der Praxis häufig gezahlt, insbesondere:

  • im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
  • bei gerichtlichen Vergleichen
  • zur Vermeidung eines langen Rechtsstreits

Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab.

Fristgerechte Kündigung rechtlich prüfen lassen

Die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirkt auf den ersten Blick unkompliziert, ist rechtlich jedoch anspruchsvoll. Fehler bei Fristen, Form oder Kündigungsgrund sind häufig und machen viele Kündigungen angreifbar. Arbeitnehmer sollten eine fristgerechte Kündigung daher nicht vorschnell akzeptieren, sondern rechtlich prüfen lassen. Wer Fristen wahrt und seine Rechte kennt, kann entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sichern oder zumindest eine faire Lösung, etwa in Form einer Abfindung, erreichen.