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Betriebskostenabrechnung

Unterschrift unter Vertrag

Viele Nebenkostenabrechungen sind fehlerhaft

Die Abrechnung der Betriebskosten, meist als (Miet)nebenkosten bezeichnet unterliegt strengen Regeln. Oft beachten sogar Formen, die diese professionell erstellen die Vorschriften nicht. Ich rate daher, die Abrechnung der Betriebskosten von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Ihr Experte für Rechtsfragen in Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der Nummer 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mir auch gerne eine E-Mail über das Kontaktformular.

Ich berate und vertrete Sie in Berlin im Mietrecht

Sie sind nicht sicher, wie Sie auf eine Nebenkostenabrechnung reagieren sollen und ob diese korrekt erstellt wurde? Wenden Sie sich an mich, ich helfe Ihnen gerne.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Was sind Betriebskosten?

Das Eigentum an einer Immobilie bedeutet, dass der Eigentümer regelmäßig für verschiedene Kosten aufkommen muss, etwas für Versicherungen, Steuern, Reparaturen und vieles mehr. Dies sind die sogenannten Nebenkosten. Ein Teil davon, die Betriebskosten, darf der Vermieter auf die Mieter abwälzen. Es handelt sich grundsätzlich um jährlich regelmäßig anfallende Nebenkosten.

Jährliche Wartungsarbeiten zählen daher zu den Betriebskosten. Reparaturen dagegen nicht. Auch Aufwendungen, die dem Werterhalt oder der Wertsteigerung einer Immobilie dienen, sind keine Betriebskosten.

Mieter müssen nicht alle Betriebskosten übernehmen

Der Gesetzgeber legt fest, welche Nebenkosten umlagefähige Betriebskosten sind. Dies heißt aber nicht, dass Mieter immer verpflichtet sind, diese zu bezahlen. Es kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Es gilt:

  • Mieter müssen nur die Betriebskosten übernehmen, die im Mietvertrag vereinbart sind.
  • Sie müssen keine Kosten übernehmen, die zwar vereinbart sind, aber nicht zu den Betriebskosten zählen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass kleinere Reparaturen gerne als Wartungskosten umgelegt werden.

Was zu beachten ist