Wenn der Vermieter die Wohnung kündigt, ist das für Mieter oft ein Schock. Die Angst vor Wohnungsverlust, Zeitdruck und rechtliche Unsicherheit sind groß. Doch nicht jede Kündigung ist zulässig. Das deutsche Mietrecht schützt Mieter umfassend und stellt hohe Anforderungen an eine wirksame Kündigung durch den Vermieter. Wer seine Rechte kennt und richtig reagiert, kann sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren oder zumindest Zeit gewinnen.
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Nein. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Anders als Mieter benötigen Vermieter immer einen berechtigten Kündigungsgrund. Eine Kündigung „ohne Grund“ ist bei Wohnraum unzulässig.
Zudem muss die Kündigung:
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
Der häufigste Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf. Der Vermieter darf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige benötigt. Der Eigenbedarf muss konkret, nachvollziehbar und ernsthaft sein. Pauschale oder vorgeschobene Gründe reichen nicht aus.
Typische Fehler bei Eigenbedarfskündigungen sind:
Der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten erheblich verletzt, etwa durch:
In vielen Fällen ist vor einer ordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung oft unwirksam.
Eine Verwertungskündigung kommt in Betracht, wenn der Vermieter die Wohnung wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzen kann, etwa bei Abriss oder grundlegender Sanierung. Auch hier gelten strenge Voraussetzungen, die der Vermieter nachweisen muss.
Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:
Abweichende Fristen im Mietvertrag sind nur zugunsten des Mieters zulässig.
In solchen Fällen kann selbst eine grundsätzlich zulässige Kündigung unwirksam sein oder zumindest hinausgezögert werden.
Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Gründe können sein:
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklärt werden.
Wenn der Vermieter die Wohnung kündigt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter ausziehen muss. Das Mietrecht bietet starken Schutz und viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Wer besonnen reagiert, Fristen einhält und seine Rechte kennt, kann sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren oder zumindest wertvolle Zeit gewinnen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist der wichtigste Schritt nach jeder Vermieterkündigung.
Nebenstehende Grafik verdeutlicht den langen Weg bis Sie ausziehen müssen.
Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Erst nach einem gerichtlichen Urteil und durch den Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise geräumt werden. Eigenmächtige Maßnahmen des Vermieters, etwa Schlossaustausch oder Stromabschaltung, sind unzulässig und strafbar.