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Kündigung und Räumungsklage

Unterschrift unter Vertrag

So wehren Sie sich gegen Wohnraumkündigung und Räumungsklage

Wenn der Vermieter die Wohnung kündigt, ist das für Mieter oft ein Schock. Die Angst vor Wohnungsverlust, Zeitdruck und rechtliche Unsicherheit sind groß. Doch nicht jede Kündigung ist zulässig. Das deutsche Mietrecht schützt Mieter umfassend und stellt hohe Anforderungen an eine wirksame Kündigung durch den Vermieter. Wer seine Rechte kennt und richtig reagiert, kann sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren oder zumindest Zeit gewinnen.

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Ich berate und vertrete Sie in Berlin wenn Wohnraumverlust droht

Wenden Sie sich an mich, wenn Ihr Vermieter Ihnen gekündigt hat. Ich prüfe ob diese rechtmäßig ist und setze alles daran, dass Sie in der Wohnung bleiben dürfen.

Ich bin an Ihrer Seite

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Darf der Vermieter die Wohnung einfach kündigen?

Nein. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Anders als Mieter benötigen Vermieter immer einen berechtigten Kündigungsgrund. Eine Kündigung „ohne Grund“ ist bei Wohnraum unzulässig.

Zudem muss die Kündigung:

  • schriftlich erfolgen,
  • begründet sein,
  • die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Häufige Gründe, wenn der Vermieter kündigt

Eigenbedarfskündigung

Der häufigste Kündigungsgrund ist der Eigenbedarf. Der Vermieter darf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige benötigt. Der Eigenbedarf muss konkret, nachvollziehbar und ernsthaft sein. Pauschale oder vorgeschobene Gründe reichen nicht aus.

Typische Fehler bei Eigenbedarfskündigungen sind:

  • unklare oder fehlende Begründung
  • kein tatsächlicher Nutzungswille
  • Kündigung für entfernte Verwandte ohne enge Beziehung

Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters

Der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten erheblich verletzt, etwa durch:

  • nachhaltigen Zahlungsverzug
  • erhebliche Ruhestörungen
  • unerlaubte Untervermietung

In vielen Fällen ist vor einer ordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung oft unwirksam.

Verwertungskündigung

Eine Verwertungskündigung kommt in Betracht, wenn der Vermieter die Wohnung wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzen kann, etwa bei Abriss oder grundlegender Sanierung. Auch hier gelten strenge Voraussetzungen, die der Vermieter nachweisen muss.

Kündigungsfristen bei Vermieterkündigung

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:

  • bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Abweichende Fristen im Mietvertrag sind nur zugunsten des Mieters zulässig.

Besonderer Kündigungsschutz für Mieter

  • Bestimmte Mieter genießen einen erhöhten Schutz, etwa:
  • ältere Menschen
  • schwer erkrankte oder behinderte Mieter
  • Familien mit Kindern
  • langjährige Mieter

In solchen Fällen kann selbst eine grundsätzlich zulässige Kündigung unwirksam sein oder zumindest hinausgezögert werden.

Widerspruch gegen die Kündigung – Härtefallregelung

Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Gründe können sein:

  • hohes Alter
  • schwere Erkrankung
  • fehlender Ersatzwohnraum
  • Schul- oder Ausbildungsbindung von Kindern

Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklärt werden.

Was sollten Mieter tun, wenn der Vermieter kündigt?

  1. Kündigung prüfen lassen: Viele Kündigungen sind formell oder inhaltlich fehlerhaft.
  2. Fristen beachten: Für Widerspruch oder Klage gelten klare Fristen.
  3. Nicht vorschnell ausziehen: Ein freiwilliger Auszug kann Rechte zunichtemachen.
  4. Härtefall geltend machen: Persönliche Umstände sollten frühzeitig vorgetragen werden.
  5. rechtliche Beratung einholen: Fachkundige Unterstützung verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.

Vermieterkündigung nicht ungeprüft hinnehmen

Wenn der Vermieter die Wohnung kündigt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter ausziehen muss. Das Mietrecht bietet starken Schutz und viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Wer besonnen reagiert, Fristen einhält und seine Rechte kennt, kann sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren oder zumindest wertvolle Zeit gewinnen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist der wichtigste Schritt nach jeder Vermieterkündigung.

Was zu beachten ist

Wohnungsräumung

Räumungsklage – was bedeutet das?

Nebenstehende Grafik verdeutlicht den langen Weg bis Sie ausziehen müssen.

Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Erst nach einem gerichtlichen Urteil und durch den Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise geräumt werden. Eigenmächtige Maßnahmen des Vermieters, etwa Schlossaustausch oder Stromabschaltung, sind unzulässig und strafbar.

  • Wenn der Vermieter Ihnen gekündigt hat und Sie nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgezogen sind, richtet der Vermieter regelmäßig eine Räumungsklage gegen Sie.
  • Eine Räumungsklage ist erforderlich, um einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, Sie aus der Wohnung zu verweisen. Im Rahmen dieser Räumungsklage wird auch festgestellt, ob die Kündigung überhaupt berechtigt war. Auch wenn sie einen Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte eingelegt haben, wird dies geprüft.
  • Oftmal stellt sich erst im Rahmen der Räumungsklage heraus, dass bestimmte Voraussetzungen, wie sie in der Kündigung behauptet wurden, tatsächlich so nicht stattgefunden haben oder nicht geeignet sind, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
  • Aber auch wenn sie glauben, dass eine Kündigung nicht berechtigt ist, sollten Sie nicht bis zum Eingang der Räumungsklage warten, sondern sich vorher anwaltlich beraten lassen.
  • Nur so können Sie sicher sein, dass der Vermieter mit seiner Räumungsklage tatsächlich keinen gefolgt haben wird, weil die Kündigung unberechtigt ist. Sie vermeiden so böse Überraschungen.